Erbschaftssteuerreform 2023
Das könnte ganz schönn teuer werden.
Das könnte ganz schönn teuer werden.
Eine Immobilie erben könnte nach dem Jahreswechsel 2022/2023 erheblich teurer werden. Mit der neuen Gesetzesänderung, die aktuell noch vor dem Bundestag verhandelt wird, würde die Erbschaftssteuer bei Wohnimmobilien sich im Schnitt um ca. 20 – 30 % erhöhen.
Grundsätzlich muss auf geerbtes Vermögen – auch bei Immobilien – immer Steuern bezahlt werden. Bei nahestehende Verwandtschaftsgraden wie Kinder oder Enkeln reduzieren hohe Freibeträge den zu versteuernden Wert der Immobilie und das Ergebnis ist in der Regel eine gut zu stemmende Steuerlast. Die Höhe der Erbschaftssteuer orientiert sich dabei am ermittelten Verkehrswert der Immobilie. Hiervon wird der Freibetrag abgezogen. Aus der Höhe des Restwertes und der jeweiligen Steuerklasse der Erben errechnet sich die Steuerlast.
Die geplante Steuererhöhung ist lange unbemerkt geblieben. Denn an den Freibeträgen und den Steuersätzen ändert sich nichts. Aber durch die in 2022 eingeleitete Grundsteuerreform werden alle Immobilien neu bewertet, da die aktuellen Werte stark von der Realität abweichen. Besonders der Sachwertfaktor, der angibt wie begehrt ein Objekt aufgrund von Lage, Nutzung und Ausstattung ist, wird angepasst und könnte für erhebliche Wertsteigerungen sorgen. Auch die Gesamtnutzungsdauer der Immobilie soll von 70 auf 80 Jahre erhöht werden. Bei Mietobjekten werden zudem die Bewirtschaftungskosten mit einer niedrigeren Pauschale abgegolten. So steigt mit einem Schlag das Vermögen – zumindest auf dem Papier – und damit ganz real auch die Erbschaftssteuer. Alles in allem könnte das zu Wertsteigerungen von 20 bis zu 30 % frühen. Die Sorge ist nun groß, dass die Steuerbelastungen die finanziellen Ressourcen vieler Erben übersteigen und die Immobilien aus der Not heraus verkauft werden müssen.
Sie erben aber weiterhin steuerfrei, wenn Sie als verwitweter Ehepartner oder Lebenspartner in der Immobilie wohnen bleiben – unabhängig von Wert und Größe. Voraussetzung dafür ist, dass der Erblasser selbst in dem Objekt gewohnt hat. Außerdem gilt, dass Sie dort die nächsten zehn Jahre wohnen müssen und das Erbe weder verkaufen noch vermieten dürfen, um die Zahlung der Erbschaftssteuer zu umgehen. Das gilt auch für Kinder mit der Einschränkung, dass die Wohnfläche 200 m2 nicht übersteigen darf. Jeder weitere Quadratmeter muss versteuert werden.
Um sich Klarheit und Übersicht zu verschaffen, sind eine gute Beratung und eine professionelle Wertermittlung unverzichtbar. Vielleicht wird auch ein niedrigerer Wert ermittelt. Wie auch immer: Handeln Sie nicht aus dem Bauch heraus, sondern kontaktieren Sie Profis wie uns. Erben und Schenkungen von Immobilien sind anspruchsvolle Themen, die gut durchdacht sein sollten. Auch über den Verkauf innerhalb der Familie oder eine vorgezogene Schenkung zu Lebzeiten sollten Sie sich umfassend beraten lassen. Unsere Expertise und die starken Partner in unserem Netzwerk stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Von den gepnaten Änderungen sind längst nicht alle Erben betroffen. Aber das Thema ist kompliziert und bereitet Sorgen.
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